Geschichte
Der Name Erbstollen stammt aus der Jáchymov-Ordnung, wonach der Stollen das sog. Erbrecht gewonnen hat. Das Recht auf 1/9 des in Bergwerken geförderten Erzes, die entwässert wurden. Um das Recht zu erhalten, musste die Lagerstätte in der gesetzlich festgelegten Tiefe geführt werden. Die Bergleute, die den Stollen nur aus reinen Erwerbsgründen gehauen haben, haben das ganze Werk so gegründet, dass sie nur der gesetzlichen Vorschrift nachkommen. Sie haben sich nicht bemüht tiefer zu gehen. Das hat immer einen längeren Stollen und größere Kosten bedeutet. Ein solcher Stollen hat dann logisch seine Entwässerungsaufgabe nicht erfüllt.
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